Studie

Energieeinsparung contra Behaglichkeit

Hier können Sie sich die Studie downloaden (8,5 MB)

Veranstaltungshinweis

EnOB-Symposium

1./2. Oktober 2008
Int. Congress Center Dresden

www.enob-symposium2008.de

Fachlicher Hintergrund

Eine der wesentlichen Aufgaben der Gebäudeplanung ist, für die jeweilige Nutzung angemessene Innenraumbedingungn durch Entwurf, baukonstruktive Maßnahmen und technische Anlagen sicherzustellen. Die zunehmenden Anforderungen an Energieeinsparung und Klimaschutz fordern dazu heute ein Vorgehen, bei dem die Begrenzung der klimarelevanten Emissionen und des fossilen Energieverbrauchs besondere Beachtung finden.

Während für den Winterfall bewährte Konzepte den einzug in die Baupraxis gefunden haben, hat vor allem der Jahrhundertsommer 2003 Mängel hinsichtlich der sommerlichen Situation offenbart:

  • Aktuelle Gerichtsurteile bestätigten, dass vermietete Räume angemessene sommerliche Raumtemperaturen aufweisen müssen. ist dies nicht der Fall, liegt ein Mangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigt oder Nachrüstungen erforderlich macht.
  • Zusätzliche Kühlung und Klimatisierung von Gebäuden steigert den Energieverbrauch. Die nationale Umsetzung der Gesamtenergieeffizient-Richtlinie der EU fordert die Einführung von ganzheitlichen Primärenergiegrenzwerten, die die Kühlung und Klimatisierung einbeziehen und damit dem Mehrverbrauch künftig Grenzen setzen.

Die Analyse der baurechtlichen Aspekte des sommerlichen Raumklimas hat den hohen Stellenwert der DIN 4108-2:2003-07 "Wärmeschutz im Hochbau" als im Rahmen des Nachweises nach der Energieeinsparverordnung EnEV:2004-12 rechtsverbindlich anzuwendenden technischen Regel aufgezeigt. Dabei ist die DIN 4108 ausdrücklich als Mindeststandard formuliert. In einer konkreten Planungsaufgabe ist somit zunächst kritisch zu prüfen, ob die vorgesehene Nutzung mit den getroffenen Annahmen zutreffend beschrieben wird.

Die Einhaltung der in der DIN 4108-2:2003-07 formulierten Grenzwerte sichert nach der Erfahrung aus der vom BBR herausgegebenen Studie nicht, dass ein unkritisches sommerliches Temperaturverhalten erwartet werden kann. Gleichwohl wird mit der Einhaltung der baurechtlichen Anforderuntgen bei den Bauherren oder Nutzern diese Erwartungshaltung verbunden.

Auch unter dem Aspekt des Klimawandels - Zunahme der Jahresmitteltemperatur und extremer Wetterereignisse - relativieren sich zukünftig Maßnahmen zum winterlichen Wärmeschutz gegenüber denen des sommerlichen Wärmeschutzes.